Tierarztpraxis Dr. med. vet. Nicole Brüchert

praktische Tierärztin

Unsere Preise - was berechnen wir:

Bei der Berechnung unserer Leistungen richten wir uns nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT.

Auch die Kosten für externe Laboruntersuchungen, so sie denn nötig werden sollten, bezahlen Sie bitte bei Auftragsvergabe. Wir reichen die Laborkosten 1:1 an Sie durch. So können wir die Laborkosten für Sie dank unserer Mengenrabatte etwas niedriger halten. Auf ausdrücklichen Wunsch können Sie natürlich auch selbst mit dem Labor abrechnen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir direkt im Anschluss an jede Behandlung oder bei Abholung ihres Tieres unsere Leistungen abrechnen müssen. So können wir uns den personellen Aufwand für ein Rechnungs- und Mahnwesen ersparen und unsere volle Zeit und Konzentration ihrem Tier widmen; auch Sie profitieren davon letztlich, denn die Kosten einer zusätzlichen Bürokraft für das Mahnwesen müssten wir auf die Behandlungspreise aufschlagen.



Neue Gebührenordnung für Tierärzte ab 22. November 2022:

Als niedergelassene Tierärzte sind wir gesetztlich verpflichtet, nach den Sätzen der aktuellen Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. Die GOT regelt, welche Leistungen niedergelassene Tierärzte erbringen dürfen und in welchem Rahmen die Vergütung dafür sich bewegen darf. Dies schafft Transparenz für beide Seiten: Sie, die Patientenbesitzerinnen und -besitzer, schützt die GOT vor willkürlichen und überhöhten Preisen, und uns, die Tierärzte, ermöglicht die GOT einen wirtschaftlichen Betrieb unserer Praxen und schützt uns vor Ausbeutung. Erstmals seit über 20 Jahren, nämlich seit 1999, wurden die GOT-Sätze in diesem Sommer nun angepasst; sie gelten ab dem 22.11.2022. Die neuen Gebühren gelten für alle Tierarztpraxen ohne Ausnahme bundesweit. Wir müssen sie also anwenden, ob wir wollen, oder nicht. Bei einem Unterschreiten des einfachen Satzes würden wir uns sogar strafbar machen.

Die neuen Gebühren sind im Durchschnitt höher als die alten von 1999. Sie sollen nicht nur eine - überfällige - Anpassung der Honorare ihres Tierarztes an die allgemeine Preisentwicklung (Inflation) darstellen; schließlich sind Dinge wie Gehälter, Praxismieten, Nebenkosten wie Heizung und Strom und Verbandsmaterial oder Medikamente in 23 Jahren alle viel teurer geworden. Einer Untersuchung der Tierärztekammer zufolge sind die Kosten, eine Praxis zu betreiben, allein in den vergangenen zehn Jahren um 21 Prozent gestiegen. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sind auch die neuen GOT-Gebühren übrigens noch immer niedrig.

Darüber hinaus soll die neue GOT auch die verbesserte Technik in der Tiermedizin gegenüber 1999 abbilden. So hat auch unsere Praxis beispielweise ein altes analoges Röntgengerät gegen ein modernes, digitales Röntgen ersetzt. Solche Geräte kosten mehrere 10.000 Euro. Zudem macht unser Team - Ärztinnen wie Helferinnen - regelmäßig teure Fortbildungen, und wir haben zum Beispiel in teure Labortechnik investiert, die uns wichtige Blutwerte schnell hausintern ermitteln lässt. Das spart Ihnen Zeit und Geld und kommt letztlich ihrem Tier zugute.

www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir direkt im Anschluss an jede Behandlung oder bei Abholung ihres Tieres unsere Leistungen abrechnen müssen. So können wir uns den personellen Aufwand für ein Rechnungs- und Mahnwesen ersparen und unsere volle Zeit und Konzentration ihrem Tier widmen; auch Sie profitieren davon letztlich, denn die Kosten einer zusätzlichen Bürokraft für das Mahnwesen müssten wir auf die Behandlungspreise aufschlagen. Auch die Kosten für externe Laboruntersuchungen, so sie denn nötig werden, bezahlen Sie bitte bei Auftragsvergabe. Wir reichen die Laborkosten 1:1 an Sie durch. So können wir die Laborkosten für Sie dank unserer Mengenrabatte etwas niedriger halten. Auf ausdrücklichen Wunsch können Sie natürlich auch selbst mit dem Labor abrechnen.